In letzter Zeit wurde ich von Klienten vermehrt mit dem Thema Mobbing konfrontiert, so dass ich dies als Anlass für einen Blogbeitrag nehme.
Umgangssprachlich ausgedrückt bedeutet Mobbing, dass jemand – zumeist am Arbeitsplatz, aber auch in anderen Organisationen – fortgesetzt geärgert, schikaniert, in passiver Form durch Kontaktverweigerung mehrheitlich gemieden oder in sonstiger Weise in seiner Würde verletzt wird. Eine allgemein anerkannte Definition gibt es nicht. Die meisten Forscher betonen laut Christoph Seydl folgende Gesichtspunkte:
Bei einer Mobbingattacke wird in der Regel zuerst die Arbeit des Mobbingopfers bemängelt. Menschen mit leistungsbezogenen Zweifeln sind hier besonders gefährdet. Wird die eigene Arbeit angegriffen, tendieren Menschen mit leistungsbezogenen Zweifeln dazu, den Vorwürfen mit überkorrekter Arbeit und überdurchschnittlichen Arbeitsergebnissen zu begegnen. Da es sich bei der Mobbingattacke um eine böswillige Tat handelt, wird es für die geleistete Arbeit niemals eine konstruktive Rückmeldung oder sogar Lob geben. Die geleistete Arbeit wird vielmehr weitere Angriffsfläche liefern.
Es gilt zuerst zu unterscheiden, ob es sich um eine Mobbingattacke oder lediglich um eine heftige und unfreundlich vorgetragene Kritik handelt. Zu dem Arbeitsalltag gehören gelegentlich emotional geführte Konflikte genauso wie harmloses Tuscheln.
Zwei gravierende Punkte unterscheiden Mobbing von anderen Konflikten:
Handelt es sich um Mobbing können die folgenden Ideen beim Umgang mit dem Thema behilflich sein:
Der Betroffene hält in dem Tagebuch fest, was, wann genau vorgefallen ist und wer anwesend war. Ganz wichtig dabei ist, die genauen Worte und Ausdrücke festzuhalten und die eigene Reaktion zu beschreiben. Dieses Tagebuch dient als Gedächtnisstütze für den Fall, dass es zu einem Klärungsgespräch kommt.
In einem sachlichen Gespräch unter vier Augen sollten die Tatsachen benannt und die eigenen Gefühle und Eindrücke in Ich-Botschaften dem Mobber mitgeteilt werden. Um zu verhindern, dass sich die Situation verschlimmert, empfiehlt es sich weder über die Beweggründe zu mutmaßen noch dem Mobber etwas zu unterstellen. Bleibt eine Einsicht bei dem Mobber aus oder versucht er den Sachverhalt herunterzuspielen, ist es unabdingbar, ihm klar zu machen, dass weitere Mobbingattacken Konsequenzen für ihn haben werden. Beschwerden bei dem Vorgesetzten oder dem Betriebsrat sind dann der nächste Schritt.
Gehen die Mobbingattacken weiter ist es an der Zeit den Vorgesetzten in das Thema einzubeziehen. Wie in dem Klärungsgespräch auch, ist das Anliegen sachlich zu schildern. Durch die Fürsorgepflicht, die ein Vorgesetzter für seine Mitarbeiter hat, muss er auf den Vorfall reagieren. Der Betroffene kann seinem Vorgesetzten eine Versetzung vorschlagen. Ist dies aus organisatorischen Gründen nicht machbar, kann der Betroffene von seinem Vorgesetzten auch die Verwarnung des Mobbers fordern. Wichtig für den Betroffen ist, dass er eine verbindliche Zusage seines Vorgesetzten einfordert, was dieser wann konkret unternimmt. Bei einer ausbleibenden Handlung des Vorgesetzten kann auch der Betriebsrat, so fern vorhanden, mit einbezogen werden.
Bleibt es trotz der vorgenannten Schritte bei Mobbingattacken, kann der Betroffene den Arbeitgeber schriftliche abmahnen. Die Abmahnung kann den Hinweis enthalten, dass der Betroffene eine Kündigung mit Schadenersatzanspruch einreichen wird, sofern die Situation unverändert bleibt. Vor diesem Schritt sollte jedoch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht Rücksprache gehalten werden.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie nie in eine Mobbingsituation geraten. Falls doch, hoffe ich, dass Ihnen die vorangegangenen Zeilen behilflich sind.
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